Heute ist es vereinzelt schnee, mit Temperaturen zwischen min. -1°C und max. 2°C.
Luftfeuchtigkeit:
84 %
Windrichtung:
SW mit 0 km/h

Informationen / Winter

Skibetrieb am Geißkopf ist bei ausreichender Schneelage, ab 23. Dezember 2011 bis 25. März 2012. Liftbetriebszeiten sind täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr. Flutlichtbetriebszeiten sind voraussichtlich ab 11. Januar 2012, Mittwochs bis Samstags von 18.00 bis 21.45 Uhr. Aktuelle Änderungen, Schneebericht und die Pisteninfo erhalten Sie hier. Für weitere Fragen haben wir ein Schneetelefon eingerichtet: 09920/485.


Preis- und Tarifhinweise

Die Kartenpreise gelten bis auf Widerruf. Änderungen vorbehalten - ohne Gewähr. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. Als Kinder und Jugendliche gelten Personen von 6 bis einschließlich 15 Jahren. Ein Altersnachweis (Ausweis) ist erforderlich. Kinder unter 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte wenn sie eine Seite des Liftbügels besetzen z.B. beim Skikurs. Wenn das Kind üblicherweise bei der Bergfahrt zwischen den Beinen eines Erwachsenen mitfährt benötigt das Kind keine Fahrkarte. Familientageskarte: Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit eigenen Kindern bis einschließlich 15 jahren. Nachweis erforderlich! Gruppentarif: ab 20 Personen - die Karten müssen geschlossen gekauft werden. Senioren: ab 60 Jahren. Schwerbeschädigte: ab 50% (Ausweispflicht).


Verkauf, Kontrolle, Umtausch, Gültigkeit

Liftkarten werden nur an der Zentralkasse ausgegeben. Zeit- und Saisonkarten sind nur eine Saison gültig, Punktekarten gelten 2 Saisonen. Liftbenutzer werden nur mit gültiger Karte befördert. Die Kartenkontrolle erfolgt bei jedem Lift am Leser (und/oder Sichtkontrolle durch Liftpersonal). Das Drehkreuz öffnet sich nur bei gültiger Karte. Verlorene und beschädigte Karten werden nicht ersetzt. Der nachträgliche Umtausch von Karten, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Übertragung oder Weiterverkauf von Liftkarten an andere Personen ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden. Schlechtwetter, frühzeitige Abreise, Krankheit, Ausfall oder Nichtbetrieb von Liftanlagen und dergleichen geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.


Rückvergütung bei Unfällen

Eine Rückvergütung (ab 7-Tage und Saisonkarten) kann nur bei Sportunfällen auf unseren Anlagen und dies ausschließlich für die verletzte Person erfolgen. Die Liftkarte muß unverzüglich an der Kasse hinterlegt werden. Eine ärztliche Bescheinigung und der Ausweis sind für jede Rückvergütung vorzulegen. Die Höhe der Rückvergütung wird anteilig berechnet.

Stand 11.2011
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