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Preisliste

Winter 2009/2010

 
                 Normal
        Bus u. Gruppen
        Schulen
 
     Erwachsene
  Kinder
        Erwachsene
      Kinder
 
 Kartenpfand 3,- € 
von 6 bis einschl.15 Jahre
 
von 6 bis einschl.15
Jahre
 
Kartenart
Stundenkarten
1 Stunde 
7,00
6,00
  
4,00
2 Stunden         
10,00
8,00
9,00
7,00
6,00
3 Stunden        
12,00
10,00
11,00
9,00
8,00
4 Stunden        
14,00
11,00
13,00
10,00
9,00
5 Stunden
16,50
13,00
15,50
11,00
10,00
6 Stunden        
17,50
14,00
16,50
12,00
11,00
Tageskarten
1 Tages-Karte
19,00
15,00
17,00
14,00
13,00
Familien-Tages-Karte
58,00
    

2 Tages-Karte
35,00
26,00
31,00
24,00
21,00
3 Tages-Karte
49,00
36,00
45,00
33,00
31,00
4 Tages-Karte
65,00
47,00
59,00
43,00
39,00
5 Tages-Karte
75,00
54,00
70,00
50,00
46,00
6 Tages-Karte
88,00
63,00
82,00
59,00
54,00
7 Tages-Karte (mit Lichtbild)
99,00
72,00
93,00
67,00
60,00
Wahlabokarten
3Tage an 5 versch. Tagen gültig
49,00
36,00
-
-
-
10 Tage an 14 versch. Tagen gültig
135,00
90,00
-
-
-
15 Tage in Saison gültig
180,00
120,00
-
-
-
Punktekarten
  60 Punkte
19,00
16,00
-
-
-
100 Punkte
26,00
21,00
-
-
-
Für den Flutlichtbetrieb (Mi.-Sa., 18.00 - 21.45 Uhr) gelten Stunden-, Punkte- sowie Mehrtages- und Saisonkarten!
Saisonkarten
Saison-Karte
250,00
  
Saison 2.Pers. der Familie
200,00
  
Saison 3.Pers. der Familie
                                                 160,00
    
Jugendliche bis einschl. 15 Jahre 
160,00
   
Jugendliche bis einschl. 13 Jahre
 
115,00
 


  
Rentner (ab 60 Jahren)                  180,00    
Einzelfahrten
Berg- und Talfahrt           
6,00
4,00
5,00
3,50
3,00
Berg- oder Talfahrt
3,50
2,50
3,00
2,25
2,00
Rodelverleih (pro Tag)
5,00
4,00
   
Pfandgebühr pro Schlitten 20,- EURO! Rückerstattung der Pfandgebühr bei Rückgabe,
bei Beschädigung keine Rückgabe der Pfandgebühr!
Liftanlagen am Geißkopf
Schlepplänge
 
Förderleistung
 
Punkte
Geißkopf-Sesselbahn
1142 m
 
450 Pers/Std
 
7
Geißkopf-Schlepplift
1142 m
 
1200 Pers/Std
 
7
Forsthauslift I
600 m
 
1100 Pers/Std
 
4
Forsthauslift II
600 m
 
1160 Pers/Std
 
4
Nordhanglift
800 m
 
1017 Pers/Std
 
6
Riegellift
850 m
 
1025 Pers/Std
 
7
Babylift
150 m
 
450 Pers/Std
 
2
 -Änderungen vorbehalten-
Tarif-und Beförderungbedingungen:


Saison- und Betriebszeiten:
Liftbetrieb ist bei ausreichender Schneelage von Anfang Dezember bis Ende März/Anfang April.

  
  
Liftbetriebszeiten:
   von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  
Der Flutlichtbetrieb ist für diese Saison eingestellt!
  
Aktuelle Änderungen erhalten sie unter 
  Schneebericht oder am Schneetelefon!

Schneetelefon
  09920 / 485


Kartenverkauf/Gültigkeit:
Die einzelnen Karten werden nur an der Zentralkasse ausgegeben. Zeit- und Saisonkarten sind nur für eine Wintersaison (Dez.-April), Punktekarten für zwei Saisonen gültig.
Beschädigte Karten werden nicht zurückgenommen.


Preis- und Tarifhinweise:
Die Fahrpreise gelten bis auf Widerruf.
Änderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.

Als Kinder- und Jugendliche gelten Personen von 6 bis einschl. 15 Jahren. Ein 
Altersnachweis ist erforderlich.

Kinder unter 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte wenn sie eine Seite des Liftbügels
besetzen z.B. beim Skikurs.
Wenn das Kind üblicherweise bei der Bergfahrt zwischen den Beinen eines
Erwachsenen mitfährt benötigt das Kind keine Fahrkarte.

Familientageskarte:
Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit eigenen Kindern
bis einschließlich 15 Jahren. Nachweis erforderlich!

Gruppentarif ab 20 Personen - die Karten müssen geschlossen gekauft werden.

Senioren: ab 60 Jahren.

Schwerbeschädigtentarif: ab 50% - Ausweispflicht.


Fahrkarten-Kontrolle:
Liftbenützer werden nur mit einer gültigen Karte befördert. Die Kartenkontrolle erfolg bei jedem Lift am Leser (oder Sichtkontrolle durch Liftpersonal). Das Drehkreuz öffnet sich nur bei gültiger Karte.

Verlorene und beschädigte Karten werden nicht ersetzt.

Der nachträgliche Umtausch von Karten, Verlängerung oder Verschiebung
der Gültigkeitsdauer ist  nicht möglich.


Die Übertragung oder der weiterverkauf von Karten an andere Personen ist verboten
und kann zur Anzeige gebracht werden.

Schlechtwetter, frühzeitige Abreise, Krankheit, Ausfall oder Nichtbetrieb von Liftanlagen usw.
geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.


Rückvergütung bei Liftkarten ab 7 Tage und Saisonkarten

Eine Rückvergütung kann nur bei Sportunfällen und dies ausschließlich für die verletzte Person erfolgen. Die Liftkarte muß unverzüglich bei der Kasse hinterlegt werden. Eine ärztliche Bestätigung und der Lichtbildausweis sind für jede Rückvergütung vorzulegen. Die Höhe der Rückvergütung wird anteilig berechnet.


Schnee

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